Publikationen
Avers, das Hochtal mit der höchstgelegenen, ganzjährig bewohnten Siedlung Europas
Abstimmungsresultate 30.11.2025:
Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 30. November 2025
Protokoll der kantonalen Volksabstimmung vom 30. November 2025
Gemeindeversammlung; Donnerstag, 11. Dezember 2025; 20.00 Uhr im Schulhaus Cresta:
1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler/-innen
2. Protokolle Gemeindeversammlungen vom 22.05.2025 und 19.06.2025
3. Budget 2026
- 3.1. Erfolgsrechnung 2026
- 3.2. Investitionsrechnung 2026
- 3.3. Information über zukünftig geplante Investitionen
4. Festsetzung Steuerfuss 2026
5. Festlegung der Quote für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland für 2026
6. Näherbaurecht zu Gunsten der KHR für Trafostation beim Höjahus
7. Varia und Mitteilungen
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und laden Sie im Anschluss an die Versammlung zu einem Apéro ein.
Botschaft Gemeindeversammlung 11. Dezember 2025
Trakt. 3; Gde.versammlung 11.12.25 – ausführliches Budget 2026
Trakt. 6; Gde.Versammlung 11.12.25 – Trafo Höjahus
Der Gemeindevorstand
Militärisches Aufgebot 2026:
Trinkwasserqualität 2025
Region Viamala
Laufende Baugesuche
Baugesuche
Bauherrschaft: Alpgenossenschaft Pürd; c/o Höllrigl Simon, Pürd 436, 7447 Avers; vertreten druch Aroga GmbH, Pürd 428, 7447 Avers
Bauobjekt: Renovation und energietechnische Sanierung Hirtenhütte/Ferienwohnung
Bauprofile: keine
Lage der Baute: Under Pürd 1, Parzelle Nr. 978; Assek.-Nr. 99
Nutzungszone: Dorfkernzone
Einsprachefrist: Öffentlich-rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeindevorstand zu richten.
Stromkennzeichnung
Stromkennzeichnung 2024
Die Stromkennzeichnungen jeweils auch auf der Rückseite der Stromrechnung abgedruckt.
Gemeinde Avers – 3. Verlängerung des Erlasses der geltenden Planungszone
Der Gemeindevorstand hat am 15. Januar 2025 beschlossen, die seit dem 04. April 2019 geltende Planungszone um weitere zwei Jahre zu verlängern. Die Planungszone gilt, gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) über das ganze Gemeindegebiet mit folgenden Planungszielen:
a) Überprüfung und Anpassung der Bauzonen (Wohn-, Misch- und Zentrumszonen) entsprechend den Vorgaben von Art. 15 Abs. 1 und 2 RPG sowie des am 20. März 2018 beschlossenen kantonalen Richtplans – Siedlung (KRIP-S).
b) Umsetzung der weiteren Vorgaben von Art. 15 RPG sowie des KRIP-S, insbesondere betreffend Förderung der baulichen Siedlungsentwicklung nach innen.
In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen (Art. 21 Abs. 2 KRG). Nach Genehmigung der revidierten Planungsmittel durch die Regierung des Kantons Graubünden wird die Planungszone wieder aufgehoben. Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren, bzw. an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen.
Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales hat der Verlängerung der Planungszone mit Verfügung am 27. Januar 2025 zugestimmt. Die Verlängerung gilt somit für weitere zwei Jahre bis längstens am 03. April 2027. Sie tritt mit der heutigen Bekanntgabe in Kraft.
Gegen die Verlängerung der Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden (Art. 101 Abs. 1 KRG).
Gemeinde Avers
Der Gemeindevorstand
