Publikationen
Avers, das Hochtal mit der höchstgelegenen, ganzjährig bewohnten Siedlung Europas
Eidg. und kant. Volksabstimmungen vom 24.11.2024
Die Urne ist geöffnet am 21.11.1024 von 16.00-18.00h und am 24.11.2024 von 09.30-10.30h
Gemeindeversammlung
Gemeindeversammlung: Donnerstag, 05. Dezember 2024; 20.00h Schulhaus Cresta
Militärisches Aufgebot 2025: Militärisches Aufgebot 2025
Trinkwasserqualität 2024
Genehmigte Protokolle Gemeindeversammlungen
Region Viamala
Laufende Baugesuche
Baugesuch
derzeit keine
Einsprachen: Öffentlich-rechtliche Einsprachen gegen publizierte Bauvorhaben sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeindevorstand zu richten.
Gemeinde Avers – Verlängerung des Erlasses der geltenden Planungszone
Der Gemeindevorstand hat am 25. Februar 2023 beschlossen, die seit dem 04. April 2019 geltende Planungszone um weitere zwei Jahre zu verlängern. Die Planungszone gilt, gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) über das ganze Gemeindegebiet mit folgenden Planungszielen:
a) Überprüfung und Anpassung der Bauzonen (Wohn-, Misch- und Zentrumszonen) entsprechend den Vorgaben von Art. 15 Abs. 1 und 2 RPG sowie des am 20. März 2018 beschlossenen kantonalen Richtplans – Siedlung (KRIP-S).
b) Umsetzung der weiteren Vorgaben von Art. 15 RPG sowie des KRIP-S, insbesondere betreffend Förderung der baulichen Siedlungsentwicklung nach innen.
In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen (Art. 21 Abs. 2 KRG). Nach Genehmigung der revidierten Planungsmittel durch die Regierung des Kantons Graubünden wird die Planungszone wieder aufgehoben. Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren, bzw. an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen.
Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales hat der Verlängerung der Planungszone mit Verfügung am 15. März 2023 zugestimmt. Die Verlängerung gilt somit für weitere zwei Jahre bis längstens am 03. April 2025. Sie tritt mit der heutigen Bekanntgabe in Kraft.
Gegen die Verlängerung der Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden (Art. 101 Abs. 1 KRG).
Gemeinde Avers
Der Gemeindevorstand